Wahlleistungen
n i c h t in Betreuungspauschale enthalten:
- Pflegeleistungen und medizinisch-pflegerische Versorgung
- Je nach Art der Erkrankung Versorgung auch bei Pflegestufe III im Rahmen der ambulanten Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch Pflegeverein (freie Wahl) - möglich.
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Verhandlung und Abrechnung
der Pflegeleistungen und medizinischen Versorgung im Rahmen der erteilten Pflegestufe durch den Verein direkt mit den Kostenträgern -
Private pflegerische Einsätze
gemäß individuell zu schließenden Pflegeverträgen








