Wahlleistungen

 

n i c h t in Betreuungspauschale enthalten:
 

  • Pflegeleistungen und medizinisch-pflegerische Versorgung
  • Je nach Art der Erkrankung Versorgung auch bei Pflegegrad 5 im Rahmen des erteilten Pflegegrades nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch Pflegeverein (freie Wahl) - möglich.
  • Verhandlung und Abrechnung
    der Pflegeleistungen und medizinischen Versorgung im Rahmen des erteilten Pflegegrades durch den Verein direkt mit den Kostenträgern
  • Private pflegerische Einsätze
    gemäß individuell zu schließenden Pflegeverträgen