Grundleistungen 

 

Die Betreuungspauschale ist verpflichtender Bestandteil des Betreuungsvertrages, der mit dem Mietvertrag geschlossen wird.

In Betreuungspauschale sind enthalten:

  • Regelmäßige Büro-Sprechzeiten: 
    Beratung zur Organisation der Alltagsbewältigung
  • 24 h Hausnotruf
  • Kontakt- und Gesprächskreis
  • Erzählcafé
  • Bei Bedarf: Beratung bzgl. Pflege oder medizinisch-pflegerischer Versorgung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft
  • Organisation sonstiger Hilfsdienste
     
  • Freizeit- und Kulturangebote für Körper, Geist und Seele im großen, hellen Gemeinschaftsraum
    Auch für externe Interessierte z.B.:
    • Organisation von Theaterbesuchen und Ausflügen
    • Vorträge zu gesundheitlichen oder aktuellen Themen
    • Gemeinsames Singen, Spielen
    • Spirituelle Gespräche
    • Andachten zu speziellen Anlässen
    • Kurse (z. B. Senioren-Gymnastik, Sitztanz, Gedächtnistraining, Basteln)
    • Lesekreis, Film- und Diavorträge, u. a.
  • Organisation und Beratung bei folgenden Themen:
    • Hausarztbesuche
    • Seelsorgerische Betreuung
    • Besuchsdienste
    • Hand- und Fußpflege
    • Friseur
    • Krankengymnastik / Ergotherapie
    • Spaziergänge und kleinere Wanderungen am See
    • Wäscheservice
    • Haushaltshilfe
    • Fahr- und Begleitdienst
    • Handwerker-Fachleistungen
    • Einkaufshilfen
    • Menüdienst « Essen auf Rädern » 
  • Nutzung der Gemeinschaftsräume
    z.B. für Familienfeiern ist in Abstimmung mit der Betreuungsleitung selbstverständlich möglich.
  • Gemeinsame Nutzung einer kleinen Gartenfläche 
    (evtl. mit Hochbeet für Küchenkräuter) wird angestrebt.
  • Veranstaltungen örtlicher Vereine, Gruppen, Kindergärten, Schulen oder der Kirchengemeinden 
    können in den Gemeinschaftsräumen stattfinden und damit zu freundschaftlichen Begegnungen und neuen Kontakten beitragen.